Arbeitszeitordnung
- Jedes Mitglied hat im laufenden Kalenderjahr 4 Hege/Pflegedienststunden zu leisten.
- Für nicht erbrachte Hege/Pflegedienststunden werden 6,25,- € je Stunde berechnet.
- Werden von einem Mitglied mehr als 4 Stunden erbracht, so werden diese nicht für das Folgejahr gutgeschrieben.
- Jugendliche unter 18 Jahren können nach Aufruf durch den Jugendwart für Hege- und Pflegemaßnahmen im Sinne der Bachpatenschaften und des Umweltschutzes herangezogen werden.
- Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr können freiwillig an Hege/Pflegeeinsätzen teilnehmen.
- Stichtag für die Berechnung des Lebensalter nach Punkt 1 Satz 2 und Punkt 5 ist jeweils der 1. Januar des Kalenderjahres.
- Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende werden auf Antrag für die Dauer des Studiums bzw. Wehr- oder Zivildienstes von den Hege/Pflegeeinsätzen befreit. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen.
- Eigenmächtige Hege/Pflegehandlungen an Gewässern und sonstigen Vereinsanlagen sind untersagt. Dies ist nicht der Fall wenn Gefahr in Verzug ist.
- Erforderliche Kräfte für Fischeinsatz und Abfischen werden jeweils vom Gewässerwart nach Absprache untereinander aufgerufen.
- Freiwillig geleistete Hege/Pflegemaßnahmen ohne Einteilung durch den Gewässerwart oder ein anderes Vorstandsmitglied werden nicht angerechnet.
- Unfälle jeglicher Art während einer Vereinsveranstaltung oder Hege/Pflegemaßnahme sind unverzüglich dem 1. Vorsitzenden zu melden.
Diese Hege/Pflegezeitordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2001 in Kraft.