Herzlich Willkommen beim Angelverein Brunsbüttel

Angelverein Brunsbüttel e.V.

Arbeitszeitordnung

  1. Jedes Mitglied hat im laufenden Kalenderjahr 4 Hege/Pflegedienststunden zu leisten.
  2. Für nicht erbrachte Hege/Pflegedienststunden werden 6,25,- € je Stunde berechnet.
  3. Werden von einem Mitglied mehr als 4 Stunden erbracht, so werden diese nicht für das Folgejahr gutgeschrieben.
  4. Jugendliche unter 18 Jahren können nach Aufruf durch den Jugendwart für Hege- und Pflegemaßnahmen im Sinne der Bachpatenschaften und des Umweltschutzes herangezogen werden.
  5. Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr können freiwillig an Hege/Pflegeeinsätzen teilnehmen.
  6. Stichtag für die Berechnung des Lebensalter nach Punkt 1 Satz 2 und Punkt 5 ist jeweils der 1. Januar des Kalenderjahres.
  7. Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende werden auf Antrag für die Dauer des Studiums bzw. Wehr- oder Zivildienstes von den Hege/Pflegeeinsätzen befreit. Der Antrag ist jährlich neu zu stellen und mit entsprechenden Unterlagen zu belegen.
  8. Eigenmächtige Hege/Pflegehandlungen an Gewässern und sonstigen Vereinsanlagen sind untersagt. Dies ist nicht der Fall wenn Gefahr in Verzug ist.
  9. Erforderliche Kräfte für Fischeinsatz und Abfischen werden jeweils vom Gewässerwart nach Absprache untereinander aufgerufen.
  10. Freiwillig geleistete Hege/Pflegemaßnahmen ohne Einteilung durch den Gewässerwart oder ein anderes Vorstandsmitglied werden nicht angerechnet.
  11. Unfälle jeglicher Art während einer Vereinsveranstaltung oder Hege/Pflegemaßnahme sind unverzüglich dem 1. Vorsitzenden zu melden.


Diese Hege/Pflegezeitordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2001 in Kraft.