Gastkarten
Gastkartenpreise
Tageskarte 10,00 €
Wochenkarte 30,00€
Monatskarte 50,00€
Unsere Gastkarten erhalten Sie an Folgenden Stellen:
Heino Unruh | Berliner Straße 3 25541 Brunsbüttel | Montag - Freitag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00Uhr Oder nach Vereinbarung | Tel. 04852 9374 |
Bedingungen
Den Anordnungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten.
1. Diese Erlaubnis erstreckt sich auf 3 Handangeln oder 1 Köderfischsenke (1x1m).
2. Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
3. Diese Erlaubnis ist nicht übertragbar und nur mit gültigen Angelpapieren gültig.
4. Pachtgewässer: Große Braake, Leher Querwegsfleet, Eddelaker Hauptfleet, Vorfluter 02 an der B5 (nicht auf der KKB Seite) Helser Kattrepler Fleet, Schälgraben.
5. Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote und Bellyboote) eingesetzt werden.
6. Köderfischsenken bei gleichzeitigem angeln ist nicht erlaubt.
7. Die Tagesfangmenge für Karpfen, Hecht und Zander ist auf 2 Stück je Art begrenzt.
8. Mindestmaße
Aal 50cm
Karpfen 40cm
Hecht 65cm
Schleie 30cm
Zander 45cm
8. Schonzeiten
Hecht 15.02. - 31.05.
Zander 15.02.- 31.05.
Verstöße gegen die Bedingungen und/oder polizeiliche Vorschriften können mit der Entziehung der Angelerlaubnis und in harten Fällen mit der Sperrung für das Gewässer bestraft werden, außerdem sind hohe Geldstrafen möglich.
Tauschkarten
Für unsere Vereinsmitglieder stehen kostenlose Tauschkarten befreundeter Angelvereine zur Verfügung. Die Tauschkarten bekommt ihr in der Geschäftsstelle.
AV "Südermarsch" Marne e.V.
Befischt werden dürfen:
Brauereiteich, Trennewurther Brök, Helser Wehl, Helser- / Kattrepler Fleet, Neufelder Fleet.
ASV Brokdorf von 1986 e.V.
Befischt werden dürfen:
Kraftwerksgraben (ausgenommen Klärwerkbereich), Brokdorfer Mühlenteich, Hollerwettern (Schöpfwerk bis B431)
SAV Glückstadt e.V.
Befischt werden dürfen:
Anlagenteiche, Batardeau, Burggraben, Festungsgraben, Grap, Hauptringgraben in Glückstadt-Tegelgrund, Teiche beidsseits der Jahnstraße, Teich und Grachten in Butendiek, Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet Stadtstraße (Süd-Ost), Weißkuhle einschließlich Holtenborn, Binnenhafen (ab 23m vor der Schleuse - 2. Poller am Süd-West-Ufer), Herzhorner Rhin (von der Eisenbahnbrücke bis zur Stadtgrenze, Kremper Rhin (ab 25m vor der Schleuse bis zur Eisenbahnbrücke), Schwarzwasser ab 25m vor der Schleus bis zur Stadtgrenze.
SAV Itzehoe e.V.
Befischt werden dürfen:
Teiche im Krempermoor / Bockwisch (ohne Moorwettern), große Tonkuhle in Itzehoe, kleine Tonkuhle in Itzehoe, Edendorfer Tonkuhle in Itzehoe, Stör (Delftorbrücke bis Barmau-Einmündung, ausgenommen Hafen Wittenbergen), Sandkuhle Kremperheide, Bekau (nur östliches Ufer, laut Karte aus der Geschäftsstelle und Kennzeichung am Gewässer).
ASV Wilster
Befischt werden dürfen:
Wilster-Au von der Schleuse in Kasenort bis zum Schöpfwerk Vaalermoor (am NOK). Ausgenommen ist das Regenrückhaltebecken am Brook.
ASV Kellinghusen
Befischt werden dürfen:
Vom Kirchweddelbach, in Höhe Störkathen, bis zur Bramaumündung (Vom 01.01. - 30.06. Schutzgebiet von Höhe Schöpfwerksgraben bis Pegel Kellinghusen Westufer Störseite); Hörner Au, von der Flutschleuse bis zur Mündung; Heischbach, von der ersten Straßenbrücke bis zur Mündung; Bramau, von der Kreisgrenze in Wrist, bis zur roten Brücke, ab dort linksseitig bis zur Bramaumündung; Großer Rensinger See, kleiner Rensinger See; Teichanlage Breitenburger Forst, Störaltarm; Stadtparkteich
Alle weiteren Bestimmungen stehen auf den Tauschkarten.
Wir wünschen erholsame und erfolgreiche Angeltage!
Der Vorstand