Herzlich Willkommen beim Angelverein Brunsbüttel

Angelverein Brunsbüttel e.V.

Vereinsgewässer


Braake

Die Braake ist durch einen Bruch des Elbdeiches während der Weihnachtsflut 1717 entstanden. Zunächst nannte man die offene Stelle des Elbdeiches "Brak", später entstand der Name "Braake", der übersetzt "Bruch" oder "gebrochen" heißt.  Die große Braake erreicht eine Breite von 40 Meter und erstreckt sich über ca. 3,5 Kilometer. Sie führt durch das Stadtgebiert von Brunsbüttel und dient heute als Vorfluter zur Sammlung und Ableitung von Oberflächenwasser. Das Gewässer wird durch ein Schöpfwerk in die Elbe entwässert, deshalb ist beim Angeln stets mit Überraschungen zu rechnen.  

Zielfische: Aal, Aland, Brassen, Döbel, Flussbarsch, Giebel, Graskarpfen, Gründling, Güster, Hecht, Karausche, Kaulbarsch, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Stichling, Ukelei, Wels und Zander.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
  • Es darf mit 3 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote & Bellyboote) eingesetzt werden.
  • Köderfischsenken (1x1) ist erlaubt, jedoch nicht bei gleichzeitigem Angeln.
  • Die Tagesfangmenge für Karpfen, Zander und Hecht ist in den Pachtgewässern auf 2 Stück je Art begrenzt.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt, es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.


Eddelaker Hauptfleet

Das Eddelaker Hauptfleet im Norden von Brunsbüttel ist ein typisches Fleetgewässer und verlängert das Helser Fleet. Hier verläuft der Graben durch eine Wiesen- und Ackerlandschaft. Die Wiesen reichen meist bis an die Böschungen heran. Das Ufer ist kaum bewachsen und somit gut zugänglich. Erreichen lässt sich das Fleet sehr einfach von Brunsbüttel über den Bauernweg Richtung Norden und dann über den Behmhusener Weg. Besonders Aale und Hechte lassen sich hier fangen. Aber auch Karpfenangler können hier erfolgreich sein.

Zielfisch: Aal, Aland, Brassen, Döbel, Flussbarsch, Giebel, Güster, Hecht, Karausche, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Ukelei.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
  • Es darf mit 3 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote & Bellyboote) eingesetzt werden.
  • Köderfischsenken (1x1) ist erlaubt, jedoch nicht bei gleichzeitigem Angeln.
  • Die Tagesfangmenge für Karpfen, Zander und Hecht ist in den Pachtgewässern auf 2 Stück je Art begrenzt.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt, es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.


Helser-/Kattrepler Fleet 

Die Braake geht, außerhalb des Stadtgebietes, in den Helser-/Kattrepler-Fleet über. Der Helser reicht von der Eddelaker Straße bis hin nach Ramhusen. Der Abschnitt von der B5, Bereich Pavillon, bis zur 3. Brücke wird von den Angelvereinen Brunsbüttel und „Südermarsch“ Marne gemeinsam genutzt.

Zielfisch: Aal, Aland, Brassen, Döbel, Flussbarsch, Giebel, Graskarpfen, Gründling, Güster, Hecht, Karausche, Kaulbarsch, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Stichling, Ukelei, Wels und Zander.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder und nur im Teilabschnitt von der B5 Brücke bis zu 3. Brücke am Helser Fleet und nur vom 01.11. bis 15.02. erlaubt.
  • Es darf mit 3 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote & Bellyboote) eingesetzt werden.
  • Köderfischsenken (1x1) ist erlaubt, jedoch nicht bei gleichzeitigem Angeln.
  • Die Tagesfangmenge für Karpfen, Zander und Hecht ist in den Pachtgewässern auf 2 Stück je Art begrenzt.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt,  es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.



Leher Querwegsfleet

Das Leher Fleet ist ein für Schleswig-Holstein typisches Grabengewässer, welches schnurgerade durch die weite Wiesen- und Ackerlandschaft nördlich von Brunsbüttel führt. Bei der Brücke der B5 mündet das Fleet in den Nord-Ostsee-Kanal. Fangen lassen sich hier u.a. Aale, Hechte, Barsche und Karpfen.

Zielfisch: Aal, Aland, Brassen, Döbel, Flussbarsch, Güster, Hecht, Karausche, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
  • Es darf mit 3 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote & Bellyboote) eingesetzt werden.
  • Köderfischsenken (1x1) ist erlaubt, jedoch nicht bei gleichzeitigem Angeln.
  • Die Tagesfangmenge für Karpfen, Zander und Hecht ist in den Pachtgewässern auf 2 Stück je Art begrenzt.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt,  es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.


Mühlenteich

Der Mühlenteich ist ein mit ca. 0,33ha kleiner Teich/Weiher und liegt mitten in Brunsbüttel unmittelbar neben der Braake. Der Teich ist durch einen dichten Schilfgürtel geprägt. 

Zielfisch: Aal, Brassen, Flussbarsch, Graskarpfen, Güster, Hecht, Karausche, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Forelle.

Gewässerordnung

  • Im Mühlenteich ist das Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) untersagt.
  • Dieser Teich darf ausschließlich von der Jugend befischt werden.
  • Die Tagesfangmenge ist für Hecht, Zander, Forelle und Karpfen auf jeweils zwei Stück begrenzt.
  • Es darf mit 2 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt,  es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
  • Senken ist verboten.


Schälgraben

Der Schälgraben ist ein Teich, der Richtung Elbe zu einem schmalen Fleet verläuft. Das Gewässer befindet sich in Brunsbüttel-Süd und ist sehr naturverbunden. In der Mitte vom Schälgraben befindet sich eine kleine Insel, außerdem ist er dicht bewachsen mit Seerosen und Kraut. Auch viele Tiere halten sich hier gern auf.
Zielfisch: Aal, Brassen, Döbel, Flussbarsch, Güster, Hecht, Karausche, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Wels, Zander.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
  • Es darf mit 3 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote & Bellyboote) eingesetzt werden.
  • Köderfischsenken (1x1) ist erlaubt, jedoch nicht bei gleichzeitigem Angeln.
  • Die Tagesfangmenge für Karpfen, Zander und Hecht ist in den Pachtgewässern auf 2 Stück je Art begrenzt.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt,  es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.

 


Sprante

Das Fleetgewässer schlängelt sich durch Wiesen, Felder, Auen und schließlich auch durch das Stadtgebiet von Brunsbüttel. Die Sprante entsteht an der Braake und fließt am Belmermoor entlang und wird später Neues Belmer Fleet. 

 Zielfisch: Aal, Aland, Brassen, Döbel, Flussbarsch, Giebel, Graskarpfen, Gründling, Güster, Hecht, Karausche, Kaulbarsch, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Stichling, Ukelei, Wels.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
  • Es darf mit 3 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote & Bellyboote) eingesetzt werden.
  • Köderfischsenken (1x1) ist erlaubt, jedoch nicht bei gleichzeitigem Angeln.
  • Die Tagesfangmenge für Karpfen, Zander und Hecht ist in den Pachtgewässern auf 2 Stück je Art begrenzt.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt,  es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.



Teich - Glück im Winkel

Der Teich Glück im Winkel ist ein 0,89 Hektar großer Teich in Neufeld. Der Teich ist besonders fischreich und sowohl für Fried- als auch Raubfischangler interessant, da hier alle wichtigen mitteleuropäischen Fischarten wie Barsch, Hecht, Karpfen, Regenbogenforelle, Rotauge, Rotfeder und Schleie vorkommen.

Zielfisch: Aal, Brassen, Flussbarsch, Graskarpfen, Güster, Hecht, Karausche, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Forelle.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
  • Die Teichanlage in Neufeld ist nach dem Partnerangeln bis zum 31.12. freigegeben.
  • Die Tagesfangmenge ist für Hecht, Forelle und Karpfen auf jeweils zwei Stück begrenzt.
  • Es darf mit 2 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt,  es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.
  • Senken ist verboten.


Vorfluter 02

Der Vorfluter befindet sich in Brunsbüttel-Süd. Beginnt bei der Sava, fließt am Kernkraftwerk entlang und mündet schließlich über ein Schöpfwerk in die Elbe. Die Uferkanten sind teilweise dicht bewachsen mit Schilf und Bäumen. Ein super Angelgewässer für jeden Karpfenangler, aber auch alle anderen kommen hier auf ihre Kosten.

Zielfisch: Aal, Aland, Brassen, Döbel, Flussbarsch, Giebel, Graskarpfen, Gründling, Güster, Hecht, Karausche, Kaulbarsch, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Stichling, Ukelei und Zander.

Gewässerordnung

  • Kunstköderangeln (Blinker, Wobbler und Gummifisch) ist nur für Mitglieder erlaubt.
  • Es darf mit 3 Angeln (einem Haken) geangelt werden.
  • Es dürfen zum Fischfang keine Fahrzeuge (Boote & Bellyboote) eingesetzt werden.
  • Köderfischsenken (1x1) ist erlaubt, jedoch nicht bei gleichzeitigem Angeln.
  • Die Tagesfangmenge für Karpfen, Zander und Hecht ist in den Pachtgewässern auf 2 Stück je Art begrenzt.
  • Das Auslegen von Reusen ist untersagt,  es muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.